Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barbas Store and Park GmbH:

Für alle Mietverträge der Barbas Store and Park GmbH (nachfolgend „Vermieter“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jeweils neueste Fassung unserer AGB’s wird jedem Kunden mit dem Mietvertrag ausgehändigt. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Barbas Storeandpark GmbH, P Barbas, Raiffeisenstraße 27, D-61191 Rosbach Registernummer HRB8546, Registergericht Friedberg, zustande. :

1. Nutzung/Einlagerung:

  1. Im Mietgegenstand (nachfolgend „Abteil“) und der gesamten Anlage (Gebäude und Grundstück) der Vermieterin gilt ein striktes Rauchverbot.
  2. Das Abteil darf nur zu Lagerzwecken genutzt werden. Tätigkeiten, insbesondere die Nutzung als Büro, Geschäftsadresse, Lagerverkauf sowie Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen, sind nicht gestattet. Ebenso ist die Nutzung zu Wohnzwecken strikt untersagt.
  3. In dem Abteil dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, das Abteil nur so zu nut
  4. zen, dass hieraus keine Gefahren und/oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter – insbesondere der anderen Mieter – sowie keine Umweltschäden entstehen. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstzündung geeignete, giftige, ätzende oder übelriechende Gegenstände und Stoffe einzulagern. Der Anschluss und die Nutzung von elektrischen oder gasbetriebenen Geräten ist untersagt.
  5. Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen oder Sondermüll, gleich welcher Art, ist verboten. Ferner dürfen verderbliche Gegenstände sowie solche, die für Ungezieferbefall geeignet sind, nicht gelagert werden. Die Einlagerung von Wertgegenständen wie Bargeld, Urkunden inkl. Sparbücher und Wertpapiere, Schmucksachen, Edelmetall, Briefmarken, Münzen und Medaillen, ist nicht gestattet.
  6. Der Mieter hat das Abteil und das Gebäude so zu nutzen, dass andere Mieter in ihrer Nutzung nicht gestört und beeinträchtigt werden. Dem Mieter ist es – insbesondere aus feuerpolizeilichen Gründen – nicht gestattet, außerhalb des gemieteten Abteils in der Anlage, im Gebäude – insbesondere den Gängen, Korridoren sowie auf dem Firmengelände – Gegenstände – auch nur vorübergehend – abzustellen oder zu lagern. Die Fluchtwege sind stets freizuhalten.
  7. Das Abteil ist von dem Mieter in sauberem und einwandfreiem Zustand zu halten. Die gemeinschaftlichen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
  8. Veränderungen des Abteils, bauliche Arbeiten sowie Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, nicht vorgenommen werden.
  9. Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm zum Zugang autorisierten Personen zur Einhaltung vorstehender Nutzungsbestimmungen zu verpflichten.
  10. Löst der Mieter, eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch einen Fehlgebrauch oder in sonstiger Weise einen Fehlalarm von Rauch-, Feuer- oder Brandmeldern aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstandenen Kosten und Schäden in vollem Umfang zu tragen.
  11. Der Mieter ist für seine eigene Versicherung verantwortlich. Jegliche Schäden an den eingelagerten Gegenständen liegen in der Verantwortung des Mieters
  12. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietvertrages durch die Vermieterin.

2. Untervermietung

  1. Der Mieter ist nicht berechtigt, das angemietete Abteil – weder ganz, noch teilweise – unter zu vermieten.

3. Zugang zur Anlage und zum Abteil durch den Mieter

  1. Bei An- und Abfahrt zu dem Gebäude hat der Mieter die Straßenverkehrsordnung auf dem Firmengelände zu befolgen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 15 km/h ist einzuhalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden.
  2. Das Anfahren zur Unterfahrt auf der rechten Gebäudeseite ist ausschließlich zum Ein- und Ausladen der einzulagernden Gegenstände gestattet; das Parken ist untersagt, hierfür stehen gesondert ausgewiesene Kundenparkplätze zur Verfügung.
  3. Zugang zum Mietgegenstand – zum Abteil – besteht jederzeit. Die Vermieterin ist berechtigt, die bei Vertragsabschluss geltenden Öffnungszeiten zu ändern, wenn die Änderung mindestens mit einer Frist von 4 Wochen vorher schriftlich angekündigt ist, die Änderung die Nutzung des Abteils nicht wesentlich beeinträchtigt und sie dem Mieter zumutbar ist. Die Büroöffnungszeiten werden dem Mieter auf Anfrage durch die Vermieterin mitgeteilt.
  4. Der Zugang zur Anlage und den Abteilen erfolgt mittels elektronischer Zugangssysteme. Die Vermieterin haftet nicht, wenn dem Mieter durch technische Fehler (z.B. Stromausfall) der Zutritt zum Gebäude verwehrt wird, es sei denn, der technische Fehler wurde vom Vermieter oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  5. Nur dem Mieter, ihn begleitenden Personen sowie Personen, die im Mietvertrag oder durch eine beim Vermieter hinterlegte Vollmacht autorisiert sind, ist der Zugang zum Gebäude und zum Abteil gestattet. Die Vermieterin ist berechtigt, Legitimationspapiere zu verlangen und Personen, die diese nicht vorweisen können, den Zugang zu verweigern.
  6. Der Mieter kann weiteren Personen eine Zugangsberechtigung erteilen, indem er mindestens zwei Tage im Voraus bei dem Vermieter eine schriftliche Vollmacht mit Name, Anschrift und Geburtsdatum des Bevollmächtigten hinterlegt. Soll eine bereits autorisierte Person nicht mehr zugangsberechtigt sein, hat der Mieter dem Vermieter den Widerruf der Vollmacht schriftlich anzuzeigen. Es ist die Pflicht des Mieters, sämtliche Zugangssysteme betreffend diese Person umgehend einzuziehen.
  7. Der Mieter hat das Abteil bei Verlassen abzuschließen und während seiner Abwesenheit verschlossen zu halten.
  8. Jegliche Verluste oder Beschädigungen des Zugangssystems oder der Schlüssel für den Vorratsbehälter sind vom Mieter innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen.
  9. Parkplätze, die von Autos und Wohnwagen genutzt werden können, können verschoben, verlegt oder Leasingverhältnisse mit vier Wochen schriftlicher Kündigung vom Vermieter gekündigt werden
  10. Dem Mieter wird mit einem Schlüssel und / oder einem Code zum Abteil zur Verfügung gestellt. Falls der Mieter seinen Schlüssel oder Code verliert und / oder seinen Schlüssel oder Code nicht zurückgibt, wird ihm wegen des notwendig werdenden Austauschs des Schlosses eine einmalige Schlüsselgebühr von € 40 berechnet.
  11. Der Mieter stimmt zu und erkennt an, dass sein Zugang zu den Lagerräumen durch das Zutrittskontrollsystem sowie die CCTV-Kameras vor Ort überwacht wird. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass einige oder alle Telefongespräche aufgezeichnet werden, um Änderungen des Mietvertrages zu ermöglichen, dies liegt im alleinigen Ermessen von Storeandpark.
  12. Bei verspäteter Zahlung (Zahlungen, die nach dem 7. des Monats eingehen) ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnkosten pro Mahnung in Höhe von mindestens EUR 2,50 zu erheben. Der Zinssatz erhöht sich auf 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, wenn der Mieter kein Verbraucher ist. Der Vermieter behält sich vor, gegebenenfalls einen weiteren Schaden geltend zu machen. 
  13. Das Sperren und Entsperren von Strafgebühren, Sowie die Nichtbezahlung von Rechnungen, die nicht bis zum 20. des Monats bezahlt wurden, führt zu einer Sperrung der Lagercontainer, des Wohnwagens oder des Fahrzeugs seitens StoreandPark. Der angegebene Zugangs-PIN-Code wird auch deaktiviert. Dies führt zu einer einmaligen Gebühr von € 120,00 pro Lagercontainer, Wohnwagen oder Fahrzeug, die vor dem Aufsperren fällig wird. Container / Wohnwagen, die gesperrt sind, werden erst innerhalb von 7 Tagen nach vollständiger Bezahlung aller ausstehenden Beträge wieder entsperrt. 
  14. Rechnungen, die innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit fällig und nicht bezahlt sind, führen ohne weitere Ankündigung zur Aufhebung von Sonderpreis- oder Rabattvereinbarungen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Vollnormalpreis für den Lagercontainer oder Parkplatz monatlich für den Rest der Mietdauer in Rechnung gestellt.
  15. Im Falle eines unbezahlt zurückgesandten Lastschriftauftrags haftet der Mieter für die anfallenden Bankgebühren sowie für eine Verwaltungsgebühr von 20,00€. Diese Gebühren sowie der ausstehende Mietbetrag müssen innerhalb von 5 Tagen vollständig bezahlt werden.

4. Haftung des Vermieters

  1. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Vermieters aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der 4.a) und 4.b) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Vermieterin, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

5. Haftung des Mieters

  1. Etwaige Schäden sind der Vermieterin unverzüglich zu melden. Die Haftung des Mieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kosten für die Reinigung und Reparatur (falls erforderlich), sobald der Mieter die Räumlichkeiten verlässt, wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Diese können auch von der Kaution abgezogen werden.

6. Betreten des Abteils durch die Vermieterin

  1. Der Mieter gestattet die Vermieterin und dessen Beauftragten bei berechtigtem Interesse – insbesondere bei Gefahr in Verzug – das Abteil zu betreten. Die Vermieterin wird den Zutritt zu dem Abteil mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen, in dringenden Fällen auch weniger, ankündigen. Bei Gefahr in Verzug (Notfällen) ist die Vermieterin berechtigt, das Abteil auf ihm geeignet erscheinende Weise zu Öffnen und zu betreten.

7. Mietzins und Kaution / Aufrechnung

  1. Mit dem vereinbarten Mietzins sind sämtliche Betriebs- und Nebenkosten (jedoch ohne Lagergutversicherung) abgegolten.
  2. Die Vermieterin kann sich wegen ihrer fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme auf den vereinbarten Betrag aufzufüllen.
  3. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.
  4. Eine Aufrechnung durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn seine. Gegenansprüche sind anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

8. Vermieterpfandrecht und sonstiges

  1. Es gelten die Regelungen des gesetzlichen Vermieterpfandrechts (§ 562 BGB). Güter oder Inhalte, die nach Ende der Mietzeit oder nach Beendigung des Mietvertrages im Container zurückgelassen werden, werden auf Kosten des Mieters entsorgt. Die Entsorgungsgebühr beträgt mindestens 150 Euro oder die tatsächlichen Kosten der Entsorgung.

9. Online-Buchungen und Einkäufe

  1. Die Darstellung der Ware in unserem Internet-Shop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Verbraucher dar, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Verbraucher ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.Das Angebot wird schriftlich oder in Textform angenommen, sobald der Verbraucher den Mietvertrag von uns erhält.
  2. Bei Eingang einer Bestellung in unserem Internetshop gelten folgende Regelungen: Der Verbraucher gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Internetshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft.
  3. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:
    1. Lagerort wählen
    2. Lagercontainer wählen
    3. Lagercontainer zur Bestätigung prüfen
    4. Bestätigen Sie die Buchung
    5. Anmeldung im Internetshop nach Registrierung und Eingabe der Anmelderangaben (E-Mail-Adresse und Passwort).
    6. Nochmalige Prüfung bzw. Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten.
  4. Vor der endgültigen Bestätigung der Bestellung kann der Verbraucher auf die Internetseite zurückkehren, indem er im von ihm verwendeten Internet-Browser nach Prüfung seiner Daten den Button „Zurück“ drückt, auf dem die Daten des Kunden gespeichert sind und Eingabefehler korrigiert oder den Bestellvorgang durch Schließen des InternetBrowsers abbricht. Wir bestätigen den Eingang der Bestellung unverzüglich durch eine automatisch generierte EMail (Eingangsbestätigung). Dies stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot wird schriftlich in Form eines Mietvertrages angenommen.
  1. Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unseren Internet-Shop: Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zu. Die AGB können auch jederzeit unter https://www.storeandpark.de/impressum/gesch%C3%A4ftsbedingungen-agb/ eingesehen werden. https://secureclient.6storage.com/login/34b0cd04-3d8c-48d2-91a8-d5740290a7db
  2. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Der Verbraucher hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Nachnahme, Bankeinzug, PayPal, Kreditkarte( Visa, Mastercard, American Express ). Hat der Verbraucher die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
  3. Wir behalten uns das Eigentum am Lagercontainer bis zur vollständigen Bezahlung des Miet- und Kautionsbetrags vor.

10. Beendigung

  1. Das Mietverhältnis kann vom Mieter nach Ablauf der Mindestmietdauer mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden.
  2. Das Mietverhältnis kann von der Vermieterin mit Frist von einer Woche gekündigt werden.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher wichtiger Grund ist für die Vermieterin insbesondere gegeben, – wenn sich der Mieter mit zwei Monatsmieten ganz oder zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug befindet, – wenn der Mieter trotz Abmahnung gegen die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen verstößt.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu räumen, sämtliche Gegenstände zu entfernen und es zu reinigen. Schäden, die über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen, sind vom Mieter zu beseitigen.
  5. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert; § 545 BGB wird insoweit abbedungen.

11. Schriftform

  1. Andere als die in dem Mietvertrag in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
  2. Nach alleiniger Wahl von Storeandpark können Mietvertragsänderungen auch telefonisch vorgenommen werden, wobei beide Parteien damit einverstanden sind, dass alle Telefongespräche des Kunden in diesem Zusammenhang aufgezeichnet werden können.

12. Sonstiges

  1. Sofern es sich beim Mieter um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter der Sitz der Vermieterin (Friedberg in Hessen).
  2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder des Mietvertrages selbst ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
  3. Gewährleistung, Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
  4. Vertragssprache, Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

13. Verbotene Waren und Aktivitäten

Die folgenden Gegenstände dürfen nicht vor Ort oder in Ihrem Speicher abgelegt werden:

  1. Lebensmittel oder verderbliche Waren, sofern nicht sicher verpackt, so dass sie geschützt sind und kein Ungeziefer anziehen;
  2. Vögel, Fische, Tiere oder andere Lebewesen;
  3. brennbare oder brennbare Stoffe oder Flüssigkeiten wie Gas, Lack, Benzin, Öl oder Reinigungslösungsmittel;
  4. illegale Schusswaffen und Waffen;
  5. Sprengstoffe und Munition;
  6. Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Arbeitsstoffe;
  7. giftige Abfälle, Asbest oder andere gefährliche Stoffe;
  8. Gegenstand, der irgendwelche Dämpfe oder Gerüche aussendet;
  9. illegale Substanzen, illegale Gegenstände oder illegal erhaltene Waren; komprimierte gase.
  10. Alle Stoffe und/oder Flüssigkeiten in einem größeren Volumen als für den normalen Haushaltsgebrauch erlaubt. 
  11. Ihr gemieteter Raum oder Container kann NICHT als Büro, Geschäfts- oder Privatadresse genutzt werden.
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